Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, welche ihre Anteile (Aktien), etwa im Zuge eines Börsenganges an Investoren veräußert, um hierfür Kapital einzusammeln. Aktiengesellschaften sind jedoch nicht dazu verpflichtet, ihre Anteile über die Börse handelbar zu machen.
Grundlagen
· Kapitalgesellschaft: Der Aktiengesellschaft liegt ein sogenannter Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) zugrunde. Dieser beinhaltet die grundlegenden Informationen des Unternehmens sowie Aussagen in Bezug auf die Art und die Anzahl der Aktien des Unternehmens und dessen Grundkapital.
· Juristische Person: Personenvereinigungen oder Zweckvermögen, welche eine rechtliche Selbstständigkeit aufweisen. Daher kann eine Aktiengesellschaft selbständig mit Rechten und Pflichten am Rechtsverkehr teilnehmen.
· Nicht zweckgebunden: Eine Aktiengesellschaft kann für jeden erdenklichen Zweck gegründet werden, sofern dieser gesetzlich zulässig ist.
Rechtliche Grundlagen
· Aktionäre sind die Gesellschafter: Die Aktionäre stellen die Eigentümer der Aktiengesellschaft dar.
· Haftung: Keine persönliche Haftung der Aktionäre.
· Rechtliche Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand übernimmt hierbei die Führung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand hinsichtlich seiner korrekten und angemessenen Führung. Die Hauptversammlung bestellt einerseits den Aufsichtsrat und entlastet den Vorstand, falls alles in Ordnung ist und soll andererseits darüber hinaus mit den Aktionären über die Gewinnverwendung und andere strategische und finanzielle Themen entscheiden.
Gründungsprozess
· Voraussetzung: Zur Gründung einer Aktiengesellschaft bedarf es einen Gesellschaftsvertrag .
· Gründungsfähig: Die Aktiengesellschaft kann von natürlichen oder von juristischen Personen (etwa andere Kapitalgesellschaften) gegründet werden.
· Mindestkapital: Das Mindestkapital zur Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt 50.000€.
· Eintrag in das Handelsregister ist konstitutiv: Die Entstehung der Aktiengesellschaft kann erst nach Eintragung in das Handelsregister erfolgen.
Motivation der Gründung
· Haftung: Keine persönliche Haftung der Aktionäre.
· Kapitalbeschaffung: Möglichkeit einer großen Kapitalbeschaffung an der Börse.
· Öffentliche Präsenz: Erhöhung der öffentlichen Präsenz der Aktiengesellschaft, gerade im Falle eines Börsenganges. Dies erhöht die Bekanntheit des Unternehmens und dessen Produkte oder Dienstleistungen.
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